Beschreibung
Auflaufeinrichtung RAB 13F – passend für BPW ZAF 1,35-1 – bis 1350 kg
Diese Auflaufeinrichtung vom Typ RAB Ausf. 13F ist speziell für den Einsatz mit BPW ZAF 1,35-1 Deichselsystemen vorgesehen. Sie ist für ein zulässiges Gesamtgewicht bis 1350 kg zugelassen und wird nur in Kombination mit der Radbremse S2005-7 eingesetzt.
Die robuste Ausführung verfügt über einen vorderen Lochabstand von 120 mm sowie einen hinteren Lochabstand von 180–220 mm. Gefertigt wird sie direkt in Deutschland bei R&CO FZT und ist mit einer Zulassung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ausgestattet.
Technische Daten
- Modell: RAB Ausf. 13F
- Passend für: BPW ZAF 1,35-1
- Nur für: Radbremse S2005-7
- Zulässiges Gesamtgewicht: bis 1350 kg
- Lochabstand vorne: 120 mm
- Lochabstand hinten: 180–220 mm
- Zulassung: KBA-zertifiziert
- Hersteller: R&CO FZT – Made in Germany
Vorteile auf einen Blick
- Passgenau für BPW ZAF 1,35-1 Systeme
- Nur für den Einsatz mit S2005-7 Radbremse geeignet
- KBA-zugelassen – hohe Sicherheit im Straßenverkehr
- Deutsche Qualitätsfertigung von R&CO FZT
Hinweise
- Nur mit Radbremse S2005-7 verwendbar
- Bitte Lochabstände und Bremsentyp vor Bestellung prüfen
- Montage durch qualifiziertes Fachpersonal empfohlen
- Symbolbilder – technische Änderungen vorbehalten
Diese Auflaufeinrichtung ist die ideale Lösung für BPW ZAF 1,35-1 Systeme mit S2005-7 Bremse – geprüft, kompatibel und Made in Germany.
Wenn Sie Einzelteile für Ihre alte Auflaufeinrichtung benötigen, sehen Sie bitte hier.
Sicherheits-, und Warnhinweise
Das Tegeder-Team möchte Sie darauf hinweisen, dass die Einbauvorschriften des Baugruppenherstellers, oder Fahrzeugbauers (Auflaufeinrichtung, Bremse) befolgt werden müssen.
Unsere Produkte sind für Personen die berechtigt sind die entsprechenden Fahrzeuge zu führen.
Bei unsachgemäßen Einbau, oder Benutzung der Teile für falsche Aggregate, sowie nichtsachgemäßer Art und untypischer Nutzung erlischt jegliche Garantie und Haftung.
Bitte überprüfen Sie nach Erhalt der Ware die Sendung auf Vollständigkeit, sowie auf Beschädigung. Nachträgliche Mängelrügen und Reklamationen weisen wir von uns.
Bei Veränderungen an Komponenten erlischt die Gewährleistung.
Tegeder übernimmt nur bei für die von uns erworbenen und verbauten Teile die Haftung.







